Stiftungzweck

Das St. Katharinen- und Weißfrauenstift ist eine selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie kann auf eine über 775–jährige Geschichte zurück blicken und zählt somit zu den ältesten öffentlich milden Stiftungen in der Stadt Frankfurt am Main. Stifterinnen und Stifter sind Frankfurter Bürgerinnen und Bürger.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der ausschließliche Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Unterstützung und Versorgung alleinstehender bedürftiger Frauen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Gewährung von Jahresrenten und Schaffung von einer Unterkunft. Die zu betreuende Frau soll in der Regel christlichen Glaubens sein und seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main haben. Ein Pflegamt verwaltet das St. Katharinen- und Weißfrauenstift gemäß der Allgemeinen Ortssatzung.

Die Geschäftsführung regelt alle rechtlichen und sozialen Belange der Stiftung. Über 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Verwaltung für den Stiftungszweck tätig.

Den Stiftungszweck finanziert das St. Katharinen- und Weißfrauenstift aus eigenen Erträgen der Erbbau- und Pachtzinsen sowie Mieteinnahmen aus Haus- und Grundbesitz.

Erfolgsgeschichte

Über 775 Jahre Geschichte im Überblick

Mehr lesen