Stiftsfrau werden

Gemeinschaft

Jede alleinstehende Frau mit niedrigem Einkommen und ohne Vermögen kann Stiftsfrau werden, wenn sie christlichen Glaubens ist, ein Alter über 60 Jahre erreicht hat und mindestens ein Jahr in Frankfurt am Main lebt.

Die interessierte Bewerberin füllt einen Bewerbungsbogen aus. Die zuständige Sozialarbei­terin oder der zuständige Sozialarbeiter prüft die Bewerbung anhand der Aufnahmekriterien und besucht die Antragstellerin zu Hause. Die Sozialabteilung des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts schlägt die Interessentin daraufhin dem Pflegamt als zukünftige Stiftsfrau vor. Das Pflegamt ernennt die Betreffende zur Stiftsfrau. Selbstverständ­lich werden alle Informationen vertraulich behandelt.


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Der Antrag zur Aufnahme als Stiftsfrau zum Herunterladen und Ausdrucken:
Bewerbung Stiftsrente (36 KB)

Der Antrag zur Aufnahme als Stiftsfrau in Pflegeheimen:
Bewerbung Stiftsrente Pflegeheim (60 KB)